Ist ein 13. Monatslohn vereinbart, ist er Lohnbestandteil und beim Austritt im Laufe des Jahres anteilsmässig geschuldet.
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13. Monatslohn pro rata = Monatslohn × gearbeitete Monate im Austrittsjahr / 12. Beispiel: Austritt Ende Oktober, Monatslohn CHF 5'000: 5'000 × 10 / 12 = CHF 4'166.65.
Abzugrenzen ist die Gratifikation (Art. 322d OR): Sie ist eine freiwillige Sondervergütung; ein Pro-rata-Anspruch besteht nur, wenn er verabredet ist (Art. 322d Abs. 2 OR). Massgebend ist Ihr Arbeitsvertrag.