13. Monatslohn bei Austritt: pro rata

Ist ein 13. Monatslohn vereinbart, ist er Lohnbestandteil und beim Austritt im Laufe des Jahres anteilsmässig geschuldet.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Forderungs-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, Bundesgericht (BGE 129 III 493) · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Rechnung

13. Monatslohn pro rata = Monatslohn × gearbeitete Monate im Austrittsjahr / 12. Beispiel: Austritt Ende Oktober, Monatslohn CHF 5'000: 5'000 × 10 / 12 = CHF 4'166.65.

Abzugrenzen ist die Gratifikation (Art. 322d OR): Sie ist eine freiwillige Sondervergütung; ein Pro-rata-Anspruch besteht nur, wenn er verabredet ist (Art. 322d Abs. 2 OR). Massgebend ist Ihr Arbeitsvertrag.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Lohn, Ferien, Überstunden eingeben. Der Rechner zeigt, was Ihnen der Arbeitgeber schuldet, und wann Ihre Ansprüche verjähren.
  2. Forderungs-Paket für CHF 9.90: begründetes Forderungsschreiben mit Beträgen, Gesetzesartikeln und Bundesgerichtsurteilen, Zahlungsfrist und Bitte um Verjährungsverzicht, dazu ein Auskunftsbegehren (Art. 25 DSG) für Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Zahlt der Arbeitgeber nicht, ist das Schlichtungsverfahren bis CHF 30'000 kostenlos.

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