Überstunden schriftlich einfordern: Muster und Rechner

Auch nach der Kündigung können Sie Überstunden einfordern: Normallohn plus 25 %, bis 5 Jahre zurück. So formulieren Sie es richtig.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Forderungs-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, Bundesgericht (BGE 129 III 493) · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Kann man Überstunden einfordern?

Ja, wenn die Überstunden betrieblich notwendig waren und der Arbeitgeber sie angeordnet oder davon gewusst hat. Wusste er nichts davon, müssen Sie sie rasch melden. Bezahlt werden Normallohn plus 25 % Zuschlag (Art. 321c Abs. 3 OR), ausser ein schriftlicher Vertrag (Arbeitsvertrag, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag) regelt es anders. Kompensation mit Freizeit braucht Ihre Zustimmung (Art. 321c Abs. 2 OR).

Beweis: Eigene Stundenaufschreibungen, E-Mails, Einsatzpläne. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit erfassen (Art. 46 ArG, Art. 73 ArGV 1). Kopien verlangen Sie mit einem Auskunftsbegehren nach Art. 25 DSG (kostenlos, innert 30 Tagen).

Frist: 5 Jahre ab Fälligkeit (Art. 128 Ziff. 3 OR). Ein Brief allein unterbricht die Verjährung nicht; verlangen Sie eine Anerkennung oder einen Verjährungsverzicht.

Muster (Auszug): Überstunden schriftlich einfordern

Einschreiben
[Firma AG, Personalabteilung, Adresse]

Geltendmachung offener Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war vom [Datum] bis [Datum] bei Ihnen angestellt. […]

1. Vergütung von [Anzahl] Überstunden: [Anzahl] × CHF [Stundenlohn] × 125 % = CHF [Betrag].
Die Überstunden waren betrieblich notwendig und Ihnen bekannt bzw. angeordnet. Sie wurden nicht durch Freizeit ausgeglichen. Nach Art. 321c Abs. 3 OR ist dafür der Normallohn samt Zuschlag von 25 % geschuldet.

Ich fordere Sie auf, diesen Betrag bis zum [Datum] auf mein Konto [IBAN] zu überweisen […] Sollten Sie mehr Zeit benötigen, ersuche ich Sie, mir innert derselben Frist schriftlich zu bestätigen, dass Sie auf die Einrede der Verjährung verzichten (Art. 141 OR) […]

Das Forderungs-Paket setzt Ihre Zahlen ein, rechnet den Stundenlohn aus dem Monatslohn um, ergänzt Ferienlohn, Restferien und 13. Monatslohn, und erstellt zusätzlich ein Auskunftsbegehren für Ihre Zeiterfassung (Art. 25 DSG).

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Lohn, Ferien, Überstunden eingeben. Der Rechner zeigt, was Ihnen der Arbeitgeber schuldet, und wann Ihre Ansprüche verjähren.
  2. Forderungs-Paket für CHF 9.90: begründetes Forderungsschreiben mit Beträgen, Gesetzesartikeln und Bundesgerichtsurteilen, Zahlungsfrist und Bitte um Verjährungsverzicht, dazu ein Auskunftsbegehren (Art. 25 DSG) für Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Zahlt der Arbeitgeber nicht, ist das Schlichtungsverfahren bis CHF 30'000 kostenlos.

Forderungs-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber Überstunden bei der Kündigung auszahlen?

Ja, soweit sie nicht durch Freizeit ausgeglichen wurden: Normallohn plus 25 % Zuschlag, ausser der Vertrag schliesst den Zuschlag oder die Bezahlung schriftlich aus (Art. 321c Abs. 3 OR). Kompensation durch Freizeit braucht Ihr Einverständnis (Art. 321c Abs. 2 OR).

Kann ich mit einer Saldoquittung auf meine Ansprüche verzichten?

Während des Arbeitsverhältnisses und bis einen Monat nach dem Ende ist ein Verzicht auf zwingende Ansprüche ungültig (Art. 341 Abs. 1 OR). Unterschreiben Sie Saldoquittungen trotzdem nur nach genauer Prüfung.