Ferienentschädigung im Stundenlohn

8,33 % bei 4 Wochen, 10,64 % bei 5 Wochen Ferien. Steht der Anteil nicht im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung, können Sie ihn bis 5 Jahre rückwirkend nachfordern.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Forderungs-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, Bundesgericht (BGE 129 III 493) · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Ferienentschädigung im Stundenlohn: Prozentsätze

FerienanspruchZuschlag auf den StundenlohnFormel
4 Wochen (gesetzliches Minimum ab 20 Jahren)8,33 %4 / (52 − 4)
5 Wochen (bis zum 20. Geburtstag, oft vertraglich)10,64 %5 / (52 − 5)
6 Wochen13,04 %6 / (52 − 6)

Grundlagen: Art. 329a OR (Ferienanspruch), Art. 329d OR (Ferienlohn), BGE 129 III 493, BGer 4A_112/2023. Geprüft am 19.10.2026.

Wann Sie den Ferienlohn nachfordern können

Im Stundenlohn darf der Arbeitgeber den Ferienlohn nur ausnahmsweise mit dem laufenden Lohn auszahlen: bei unregelmässiger Arbeit und nur, wenn der Ferienanteil im schriftlichen Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung als Betrag oder Prozentsatz steht. «Ferien im Lohn inbegriffen» genügt nicht. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, muss der Arbeitgeber den Ferienlohn nochmals bezahlen, selbst wenn Sie Ferien gemacht haben (BGE 129 III 493 E. 3.2; BGer 4A_112/2023 vom 10.7.2023).

Lohnforderungen verjähren nach 5 Jahren (Art. 128 Ziff. 3 OR). Jeder Monat, der älter als 5 Jahre ist, geht verloren. Ein Brief allein unterbricht die Verjährung nicht. Dafür braucht es eine schriftliche Anerkennung, einen Verjährungsverzicht, eine Betreibung oder ein Schlichtungsgesuch (Art. 135, 141 OR).

Beispiel

Stundenlohn CHF 28, Ø 100 Stunden pro Monat, 5 Wochen Ferien, auf der Abrechnung steht nur «inkl. Ferien»: Ferienlohn CHF 28 × 100 × 10,64 % = CHF 297.87 pro Monat. Über 5 Jahre (60 Monate) sind das rund CHF 17'870 brutto.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Lohn, Ferien, Überstunden eingeben. Der Rechner zeigt, was Ihnen der Arbeitgeber schuldet, und wann Ihre Ansprüche verjähren.
  2. Forderungs-Paket für CHF 9.90: begründetes Forderungsschreiben mit Beträgen, Gesetzesartikeln und Bundesgerichtsurteilen, Zahlungsfrist und Bitte um Verjährungsverzicht, dazu ein Auskunftsbegehren (Art. 25 DSG) für Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Zahlt der Arbeitgeber nicht, ist das Schlichtungsverfahren bis CHF 30'000 kostenlos.

Forderungs-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wie viel Ferienentschädigung steht mir im Stundenlohn zu?

Bei 4 Wochen Ferien 8,33 %, bei 5 Wochen 10,64 %, bei 6 Wochen 13,04 % des Bruttolohns. Der Anteil muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat stehen (BGE 129 III 493).

Was gilt, wenn auf der Lohnabrechnung nur «Ferien inbegriffen» steht?

Das genügt nicht. Laut Bundesgericht ist der Ferienlohn dann nicht gültig bezahlt, und Sie können ihn rückwirkend für bis zu 5 Jahre nachfordern (BGer 4A_112/2023).

Muss der Arbeitgeber Überstunden bei der Kündigung auszahlen?

Ja, soweit sie nicht durch Freizeit ausgeglichen wurden: Normallohn plus 25 % Zuschlag, ausser der Vertrag schliesst den Zuschlag oder die Bezahlung schriftlich aus (Art. 321c Abs. 3 OR). Kompensation durch Freizeit braucht Ihr Einverständnis (Art. 321c Abs. 2 OR).