Verjährung von Lohnforderungen: 5 Jahre

Ein Brief allein stoppt die Verjährung nicht. So sichern Sie Ihre Ansprüche.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Forderungs-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, Bundesgericht (BGE 129 III 493) · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Was die Verjährung unterbricht

MassnahmeWirkungGrundlage
Schriftliche Anerkennung durch den ArbeitgeberVerjährung beginnt neuArt. 135 Ziff. 1 OR
Verjährungsverzicht des ArbeitgebersEinrede ausgeschlossen, höchstens 10 JahreArt. 141 OR
Betreibung, Schlichtungsgesuch, KlageVerjährung beginnt neuArt. 135 Ziff. 2 OR
Gewöhnlicher Brief / E-Mailkeine Unterbrechung, aber Verzug (Zins 5 %)Art. 102, 104 OR

Das Forderungsschreiben von Swissfix Lohn verlangt deshalb ausdrücklich eine Anerkennung oder einen Verjährungsverzicht.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Lohn, Ferien, Überstunden eingeben. Der Rechner zeigt, was Ihnen der Arbeitgeber schuldet, und wann Ihre Ansprüche verjähren.
  2. Forderungs-Paket für CHF 9.90: begründetes Forderungsschreiben mit Beträgen, Gesetzesartikeln und Bundesgerichtsurteilen, Zahlungsfrist und Bitte um Verjährungsverzicht, dazu ein Auskunftsbegehren (Art. 25 DSG) für Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Zahlt der Arbeitgeber nicht, ist das Schlichtungsverfahren bis CHF 30'000 kostenlos.

Forderungs-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Was gilt, wenn auf der Lohnabrechnung nur «Ferien inbegriffen» steht?

Das genügt nicht. Laut Bundesgericht ist der Ferienlohn dann nicht gültig bezahlt, und Sie können ihn rückwirkend für bis zu 5 Jahre nachfordern (BGer 4A_112/2023).

Was kostet es, wenn ich klagen muss?

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis CHF 30'000 werden im Schlichtungs- und Entscheidverfahren keine Gerichtskosten erhoben (Art. 113 Abs. 2 Bst. d, Art. 114 Bst. c ZPO). Parteientschädigung kann aber anfallen.